KS36 Neighbour - PKW Stellplatz - normal Geschäftsbedingungen und Konditionen

Mietbedingungen / Parkplatzordnung Dauermieter

§1 Mietsache

Die Anbieterin (RSCW Manufaktur für Medien GmbH) vermietet dem Mieter zum Abstellen eines PKW einen Stellplatz mit der Parkplatznummer X (wird zugeteilt) auf dem Grundstück Kammerstraße 36 oder Tulpenstraße 2, 47057 Duisburg.

Wohnmobile, LKWs und Fahrzeuge, die die Stellplatzmaße (2,50 m x 5,00 m) überschreiten, sind nicht zugelassen; des Weiteren sind Übernachtungen, Camping u.ä. Aktivitäten nicht gestattet.

Bewachung und Verwahrung des PKW und von im PKW gelagerten Sachen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

Für durch Dritte verursachte Schäden haftet die Anbieterin nicht! Für Schäden, die von uns oder unserem Personal nachweislich verschuldet wurden, wird nur gehaftet, wenn der Anspruch vor Verlassen des Parkplatzes (unmittelbarer Anruf unter 0203-87838060) gemeldet wird.

Der Stellplatz ist während der Öffnungszeiten von KS36 geöffnet und kann außerhalb der Öffnungszeiten vom Mieter eigenständig geöffnet werden.

Auf dem Parkplatz gilt die StVO: Die auf dem Parkplatz angebrachten Markierungen, sowie alle bestehenden polizeilichen Vorschriften sind von Mietern genau zu beachten. Auf dem Parkplatz darf nur mit max. 5 km/h gefahren werden.

Verstöße gegen die behördlichen Vorschriften, Nichtbefolgung dieser Parkplatzordnung oder der Weisungen des Vermieters zwingen bei Dauernutzverträgen zur Kündigung und bei Kurzparkern zum Ausschluss von der weiteren Benutzung des Parkplatzes.

§2 Miete

Die allg. Tarife für die Nutzung sind mit Abschluss des Mietvertrages hier einsehbar.

Die Miete für einen normalen/regulären PKW-Stellplatz beträgt für private Mieter, die kein Mitglied von KS36 sind 79,00 EUR brutto, inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für gewerbliche Mieter, die kein Mitglied von KS36 sind, beträgt die Miete 69,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (82,11 EUR, inkl. 19% MwSt.).

Die Miete für einen PKW-Stellplatz mit E-Ladestation beträgt für private Mieter, die kein Mitglied von KS36 sind 89,25 EUR brutto, inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für gewerbliche Mieter, die kein Mitglied von KS36 sind, beträgt die Miete 89,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (105,91 EUR, inkl. 19% MwSt.). Die Verbrauchskosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Die Verbrauchskosten können variieren und bei der Anbieterin erfragt werden.

KS36 Mitlieder haben die Möglichkeit einen Stellplatz zu vergünstigten Konditionen im Rahmen ihrer Mitgliedschaft zu buchen.

Die Miete ist monatlich spätestens am sechsten Werktag eines jeden Monats im Voraus an den Vermieter zu entrichten.

Die Zahlung erfolgt bargeldlos über die angebundenen Zahlungsmöglichkeiten der Anbieterin. Bitte informieren Sie sich vorab über die Möglichkeiten. Die Hinterlegung der Zahlungsinformationen ist Voraussetzung für den Abschluss des Nutzungsvertrages.

Mieterhöhungen behält sich die Anbieterin vor und werden mindestens 6 Monate vor Umsetzung schriftlich angekündigt.

Eine Mieterhöhung bewirkt eine automatische Kündigung des Mietvertrags, es gibt jedoch die Möglichkeit der schriftlichen Zustimmung seitens des Mieters, um das Mietverhältnis fortzusetzen.

§3 Mietzeit

Das Mietverhältnis beginnt wie im Rahmen des folgend abgeschlossenen Vertrages ausgewählt.

Das Mietverhältnis läuft grundsätzlich auf unbestimmte Zeit,

Ausnahmen: Punkt §2(2) Mieterhöhungen

§4 Kündigung

Das Mietverhältnis kann von jeder Partei spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden.

Die Anbieterin ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter mit einem Betrag, der zwei Monatsmieten übersteigt, im Rückstand ist oder wenn der Mieter den Stellplatz vertragswidrig benutzt. Hierzu zählt auch die entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte.

Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn ihm der Gebrauch des Stellplatzes in erheblichem Maße nicht gewährt oder wieder entzogen wird.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§5 Benutzung des Stellplatzes

Eine andere Nutzung des Stellplatzes als zu den in §1 bestimmten Zwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Anbieterin gestattet. Dies gilt insbesondere für eine Untervermietung oder eine unentgeltliche Gebrauchsüberlassung an Dritte. Der Mieter darf auf dem Stellplatz keine sonstigen Gegenstände lagern.

Der übersandte Parkberechtigungsausweis muss hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar ausgelegt werden, bei Nichteinhaltung wird ein Strafgeld in Höhe einer Monatsmiete erhoben.

Der Mieter wird gebeten, dem Parkplatzpersonal die Kontrolle derart zu ermöglichen, dass eine flüssige Abfertigung aller Fahrzeuge erfolgen kann.

Die im Parkberechtigungsausweis zugeteilte Stellplatznummer und die Bodenmarkierung (sofern vorhanden) ist verpflichtend einzuhalten. Bei Beanspruchung von zwei Abstellplätzen wird die doppelte Parkgebühr erhoben.

Zufahrten zu sämtlichen anderen Stellplätzen müssen frei gehalten werden.

Die Folgen aus Verlust des Parkberechtigungsausweises gehen zu Lasten des Mieters.

§6 Instandhaltung der Mietsache

Der Vermieter hat für die Verkehrssicherung und die Instandhaltung der gesamten Parkfläche, auf der sich der Stellplatz befindet, zu sorgen.

Zeigt sich ein wesentlicher Mangel der Mietsache oder wird eine Vorkehrung zum Schutze der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich zu melden.

§7 Schnee- und Eisbeseitigung

Die Beseitigung von Schnee und Eis von der Zufahrt zum Gesamtparkplatz wird vom Vermieter oder von Dritten (z.B. Schneeräumdienst) durchgeführt.

Für die eigentlichen Stellplätze ist kein Winterdienst vorgesehen. Auf die Rasengittersteine darf kein Streusalz aufgebracht werden!

Dem Mieter obliegt die Verkehrssicherungspflicht innerhalb der Mietsache.

§8 Überlassung der Mietsache an Dritte

Für die Untervermietung des Stellplatzes bedarf es der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Stellplatz darf ohne Zustimmung des Vermieters kurzfristig unentgeltlich an Dritte zur Verfügung gestellt werden. Für etwaige Schäden, die durch die Benutzung dieser Personen an der Mietsache entstehen, haftet der Mieter. Die Originalparkberechtigungskarte muss auch in diesem Fall deutlich sichtbar im PKW abgelegt werden.

§9 Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Benzin sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung des Stellplatzes oder infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn selbst oder durch andere Personen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeugs bzw. des Stellplatzes gestattet hat, schuldhaft verursacht werden.

Der Mieter hat das abgestellte Fahrzeug zu sichern und ordnungsgemäß zu verschließen. Der Parkplatz und seine Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu behandeln. Etwaige Beschädigungen durch den Mieter werden auf dessen Kosten behoben.

§10 Haftung der Anbieterin

Die Anbieterin hat auftretende bzw. bestehende Mängel an der Mietsache selbst unverzüglich zu beseitigen, sofern diese Mängel nicht durch den Mieter bzw. durch Personen, denen der Mieter die Benutzung des Stellplatzes gestattet hat, schuldhaft verursacht wurden und die Anbieterin vom Mieter auf diese Mängel hingewiesen wurde (vgl. §7 Abs 2).

Für Schäden, die durch die nicht unverzügliche Beseitigung der Mängel entstanden sind, haftet die Anbieterin. Die Anbieterin haftet ebenfalls für alle Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen, dass die Anbieterin nicht ihren vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten nachgekommen ist

( vgl. §8 ).

§11 Beendigung des Mietverhältnisses

Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter den Stellplatz vollständig geräumt und gereinigt zurück zu geben.

Auch die ausgehändigte Parkberechtigungskarte muss der Anbieterin zurückgegeben werden.

§12 Zusätzliche Vereinbarungen

Im Falle von Pflege- und Sanierungsarbeiten des Grundstücks/ Parkfläche, welche frühzeitig schriftlich angekündigt werden, hat die Anbieterin für die Dauer der Arbeiten für für die Aussetzung der Mietgebühr zu sorgen, sofern keine Ersatzparkflächen bereitgestellt werden können. Der Mieter ist angehalten, diese Ausnahmesituation zu dulden.

§13 Nebenabreden

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, auch per email möglich.

§14 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Duisburg.

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die KS36 Kreativweide diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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