KS36 FOR BUSINESS Geschäftsbedingungen und Konditionen

KS36 Coworking

Geschäftsbedingungen und Konditionen zu KS36 Mitgliedschaften

RSCW Manufaktur für Medien GmbH · Kammerstr. 36 · 47057 Duisburg

Einführung & Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Raum- und Serviceangebote rund um Coworking und Raumnutzungsleistungen in “KS36 – die Kreativweide in den ehemaligen Hild Werkstätten”, welche durch die RSCW Manufaktur für Medien GmbH – nachfolgend Anbieterin genannt – betrieben werden. Mit dem Abschluss von so genannten “KS36 Mitgliedschaften” und/oder dauerhaften und temporären Raumnutzungsverträgen werden diese Bedingungen wirksam.

Vertragsgegenstand

Die Anbieterin stellt dem/der Coworker/in Leistungen im Rahmen des Coworkings in “KS36 – die Kreativweide in den ehemaligen Hild Werkstätten” zur Verfügung.

KS36 Coworking Mitgliedschaft - “casual” oder “steady”

Ort: KS36 - die Kreativweide in den ehemaligen Hild Werkstätten
Kammerstraße 36, 47057 Duisburg

Die bereitgestellten Leistungen beziehen sich abhängig vom Umfang der durch den/die Coworker/in erfolgten Buchung auf einen oder mehrere Arbeitsplätze und werden ggf. ergänzt durch gebuchte Zusatzleistungen.

Das jeweilige Angebot und die Kosten der Leistungen werden auf www.KS36.de aufgeführt und beworben.

Leistungen und Durchführung

KS36 Coworking Mitgliedschaften

Gegenstand der KS36 Coworking Mitgliedschaften sind die von der Anbieterin unter dem Begriff “KS36 Coworking” vermarkteten und angebotenen Büroarbeitsplätze. Die Büroarbeitsplätze werden zu den jeweiligen Vertragsleistungen und in ihrer jeweiligen Mitgliedschaftsform angeboten. Hierbei bieten wir sowohl grundkostenfreie Mitgliedschaften (KS36 AT HEART und KS36 AT SOUL, zusammengefasst auch als COWORKING CASUAL bezeichnet) mit Tagesnutzungspreisen (einfach oder Zehnertageskarten) als auch Mitgliedschaften mit monatlichen Grundkosten (KS36 HEART & SOUL und KS36 FOR BUSINESS, zusammengefasst auch als COWORKING STEADY bezeichnet) an.

Die jeweils geltenden Tarife sind der aktuellen Preistabelle auf www.KS36.de und zu entnehmen. Über Tarifsenkungen informiert die Anbieterin nicht gesondert. Diese werden in Form verringerter Abrechnungen direkt an die Mitglieder weitergegeben. Über Tariferhöhungen informiert die Anbieterin die KS36 Mitglieder vorab per E-Mail. Kostenerhöhungen werden ab der nächsten Abrechnungsperiode wirksam. Bei Tariferhöhungen steht den KS36 Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zur ablaufenden Vertragslaufzeit zu, auch wenn die Kündigungsfrist bereits unterschritten ist; wenn die Sonderkündigung erfolgt, wird die Tariferhöhung ausgesetzt und der Vertrag/die Mitgliedschaft endet zum auslaufenden Vertragszeitraum.

Die enthaltenen Basis-Leistungen des KS36 Coworkings sind:

- Sitzmöbel und Tisch/e
- Beleuchtung
- Internetzugang via WiFi

- Kaffee/Tee Fairzehr

- Stromkosten

- Unterhaltsreinigung

Anmietung von Seminar- und Meetingräumen

Die Anmietung von Seminar- und Meetingräumen ist an eine Dauermitgliedschaft (COWORKING STEADY) oder an ein gültiges Tagesticket (COWORKING CASUAL) pro Gast/Besucher gebunden. Die Buchung für Nicht-Mitglieder kann ebenfalls in Form einer Mitgliedschaftsbuchung über KS36.de erfolgen (COWORKING CASUAL) oder manuell über das Weiden-Management angestoßen werden. In diesem Fall werden die Tarife der Raumkosten zzgl. der Tagestarife/Tagestickets (COWORKING CASUAL) aufsummiert.

Für ab dem 2. Gast/Besucher außerhalb einer COWORKING CASUAL und ab dem 4. Gast/Besucher außerhalb einer COWORKING STEADY Mitgliedschaft ist jeweils ein +Zusatzticket zu erwerben.

Anmietung Kreativwerkstatt oder mehrerer Räume

Zur Raumnutzung Kreativwerkstatt und/oder Event mit größerem Raumbedarf ist eine individuelle Abstimmung mit dem Weiden-Management erforderlich. Die Tarife und Möglichkeiten stimmen wir gerne mit Ihnen ab. Siehe auch folgend “Anmietung Kreativwerkstatt und Außenbereich Hof 2”

Anmietung Kreativwerkstatt und Außenbereich Hof 2

Die Anmietung der Kreativwerkstatt, ggf. ergänzt durch den Außenbereich Terasse/Hof 2 und angrenzender Räumlichkeiten (bspw. ergänzende Seminar- und Meetingräumen), folgend Mietsache genannt, bedarf der vorherigen Abstimmung und Buchung über das Weidenmanagement.

In jedem Fall gilt:

- Die Mietsache ist zum Ende der Mietdauer in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dies gilt sowohl für den den Reinigungszustand als auch für die Platzierung/Aufstellung der Einrichtung und für die Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und den Zustand der enthaltenen Einrichtung und der technischen Ausstattung.

- Ggf. anfallende Reinigungskosten aufgrund einer ungereinigten Rückgabe zum Ende der Mietdauer übernimmt der/die Mieter/in.

- Ggf. anfallende Aufwände zur Rückführung der Mietsache in den ursprünglichen Aufbauzustand werden dem/der Mieter/in zu einem Stundensatz von 50,- EUR in Rechnung gestellt.

- Ggf. anfallende Kosten zur Reparatur und Instandsetzung oder Wiederbeschaffung von Einrichtung oder technischer Ausstattung übernimmt der/die Mieter/in.

- Geplante und gewünschte Aufwände zur Reinigung und Planungs-, Durchführungs- und Rückversetzung der Mietsache können im Vorfeld angefragt und angeboten werden.

- Sofern im Rahmen der Mietvereinbarung nicht ausdrücklich anders vermerkt, kann die Anbieterin auf www.KS36.de und den von ihr betriebenen Kanälen/Accounts auf die Veranstaltung/Anmietung aufmerksam machen und diese – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Gästen und abgebildeten Personen – auch werblich nutzen. Im Vorfeld, live und in der Rückbetrachtung:

-Sofern eine Bewerbung seitens des/der Mieters/Mieterin explizit gewünscht ist, stellen Sie uns gerne im Vorfeld entsprechendes Material zur Verfügung.

- Ein Anspruch auf die Bewerbung und Ankündigung durch die Anbieterin besteht jedoch nicht.

Einhaltung von Richtlinien und vertragliche Verpflichtungen

Der/die Coworker/in hat die bestehenden Geschäftsbedingungen und die Hausordnung (siehe Auslage und www.KS36.de) zu beachten. Weitere vertragliche Verpflichtungen des Coworkers/der Coworkerin:

- Die gebuchten Leistungen sind ausschließlich im Rahmen des gebuchten Zeitraums zu nutzen.

- Die Weitergabe von Zugangscodes/Schlüsseln ist nicht gestattet.

- Nicht übertragbare Mitgliedschaften dürfen ausschließlich vom/von der jeweiligen Coworker/in genutzt werden.

- Der/die Coworker/in ist verpflichtet alle ihm/ihr überlassenen Arbeitsplätze sowie die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben, wenn der Nutzungsvertrag des Coworkings endet. Ggf. anfallende Reinigungskosten aufgrund einer ungereinigten Rückgabe zum Ende der Vertragsdauer übernimmt der/die Coworker/in.

- Ggf. anfallende Aufwände zur Rückführung der Räumlichkeiten und Ausstattung in den ursprünglichen Aufbau-/Platzierungszustand werden dem/der Mieter/in zu einem Stundensatz von 40€ in Rechnung gestellt.

- Ggf. anfallende Kosten zur Reparatur und Instandsetzung oder Wiederbeschaffung von Einrichtung oder technischer Ausstattung übernimmt der/die Coworker/in.

Fair-Use- und Fairzehr-Prinzip

Alle Leistungen und Zusatzleistungen werden nach dem Fair-Use- und Fairzehr-Prinzip angeboten und erbracht. Das bedeutet, dass für den Maßstab der Nutzung bei pauschalen Tarifen mit individuellem Leistungsabruf (bspw. Internetzugang, Getränke, Stromversorgung, Reinigungsleistung und weitere) eine reguläre/durchschnittliche Nutzung anzulegen ist. Deutliche Abweichungen von einer fairen/durchschnittlichen Nutzung, die temporär oder dauerhaft zu Lasten der Anbieterin gehen, stellen eine Verletzung dieser Prinzipien dar und haben den Ausschluss von bestimmten Leistungsangeboten oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge.

Klare Regelverstöße gegen die Fair-Use- und Fairzehr-Prinzipien sind bspw.:

- die Mitnahme von Getränken zum Außer-Haus-Verzehr; auch für den Heimweg
- Pfandmitnahme
- Ab- und Umfüllen von Verbrauchsmaterial zur Mitnahme
- Die unsachgemäße oder wissentlich falsche Nutzung/Abnutzung von Gebrauchsgegenständen, Einrichtung und Technik

- Die unterlassene Reinigung und nicht ordentliche Rückführung von benutzten Gebrauchsgegenständen; auch Geschirr/Besteck oder Küchen-Ausstattung

- Die Über-Inanspruchnahme von pauschal bereitgestellten Leistungen

Nutzungseinschränkung KS36 Coworking

Das Mitglied ist – ohne zuvor erfolgte Absprache – nicht berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände in den Räumlichkeiten der Anbieterin aufzustellen. Ausgenommen hiervon ist technische Peripherie (Eingabegeräte, Monitore, etc.), die im Rahmen der Nutzungsabsicht erforderlich oder üblich ist. Die Einzelbehandlung im Ausnahmefall bleibt der Anbieterin vorbehalten.

Im offenen Bereich des KS36 Coworking-Spaces (Meeting- und Seminarräume, Kreativwerkstatt, Außenbereich und Eingangsbereich) können in regelmäßigen Abständen Fremdvermietungen und Veranstaltungen stattfinden. Zu einigen der Veranstaltungen wird das Mitglied exklusiven oder vergünstigten Zugang erhalten. Zu anderen Veranstaltungen kann der Zugang ausgeschlossen sein. Das Mitglied wird auch an/zu Ausschluss-Tagen/-Zeiten Zugang zum Eingangsbereich des Coworkings und zum Coworking selbst haben. Die Verfügbarkeit von Seminar- und Meetingräumen und der Kreativwerkstatt ist unter Umständen nicht gegeben. Die Information über die Nichtverfügbarkeit von Teilbereichen von KS36 ergeht im Vorfeld über den Mitgliederverteiler per E-Mail. Die Nichtverfügbarkeit wird dem Mitglied in einer angemessenen Frist (mindestens 5 Werktage) angekündigt.

Die Untervermietung durch das Mitglied und die Übertragung der Mitgliedschaft an Dritte ist ausgeschlossen.

Ausnahme: Innerhalb der Mitgliedschaft KS36 FOR BUSINESS ist die Mitgliedschaft nicht personengebunden und kann innerhalb des jeweiligen Unternehmens je Mitgliedschaft an eine Person übertragen werden.

Die Anbieterin darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Mitglied, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Mitgliedes und keiner Fristsetzung. Das Mitglied ist verpflichtet, seinen/ihren Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen/ihren Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf das Mitglied das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.

Zusatzleistungen

Miete von technischem Gerät und Zusatzausstattung

Die KS36 Mitglieder können technische Geräte (bspw. Beamer, Monitore, Fernseher) oder Zusatzausstattung (bspw. Flipcharts, Moderationskoffer) entsprechend der Angaben auf www.KS36.de nach Verfügbarkeit mieten.

Diese sowie die sonstigen Einrichtungsgegenstände befinden sich vor Mietbeginn in einem einwandfreien und nutzbarem Zustand, von dem sich das KS36 Mitglied vor der Nutzung/Anmietung überzeugt hat. Sollte während der Benutzung ein vom KS36 Mitglied verursachter Schaden auftreten, wird dessen Beseitigung oder die Neuanschaffung dem KS36 Mitglied berechnet.

Das KS36 Mitglied haftet in diesem Sinne auch für Schäden, die von über das Mitglied eingebrachten Gästen verursacht werden.

WiFi und Internet

Die Anbieterin stellt den KS36 Mitgliedern und deren Gästen einen Internetanschluss über WiFi zur Verfügung. Dessen Nutzung ist im gebuchten Tarif enthalten. Jedes KS36 Mitglied ist für all seine/ihre Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich und verpflichtet sich, die gesetzlichen und nutzungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Jedwede Zuwiderhandlung stellt einen Vertragsbruch dar und kann – neben dem sofortigen Ausschluss von KS36 – strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Mitglied stellt KS36 und die Anbieterin in jeglicher Hinsicht von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, der Anbieterin entstandene Schäden, die aus einer Zuwiderhandlung entstehen, zu ersetzen. Hierzu gehören nicht nur – aber auch – evtl. anfallende Rechts- und Beratungskosten sowie Abmahngebühren. Zur Wahrung ihrer Rechte wird die Anbieterin gegebenenfalls Nutzungsdaten speichern. Diese Daten dienen ausschließlich der juristischen Auswertbarkeit und werden spätestens entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Das Hosting von Servern, Downloads und weiteren Diensten, die den Upstream von KS36 verringern/einengen ist ohne eine separate Abstimmung mit der Anbieterin untersagt. Hiervon zunächst ausgenommen sind VoIP-Dienste und Video-Streaming für Videokonferenzen. Sollte es zu temporären Engpässen in der Datenversorgung kommen, sind ausgehende und eingehende Videosignale auf Anweisung der Anbieterin einzuschränken oder zu beenden.

Das Mitglied hat keinen Anspruch auf eine permanente Verfügbarkeit der Internetverbindung. Verfügbarkeit und Datendurchsatz richten sich nach technischer Verfügbarkeit, genereller Verfügbarkeit durch den Dienstanbieter (Provider) und der gemeinschaftlichen Nutzung der KS36 Mitglieder.

Kosten und Preise

Es gelten die aktuellen Kosten und Tarife auf www.KS36.de oder die im Rahmen eines individuellen Angebotes kommunizierten Preise.

Alle Preis- und Kostenangaben der Anbieterin gelten immer und ausschließlich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (aktuell in Höhe von 19 %, Stand März 2021).

Mit den Entgelten sind Nebenleistungen wie die übliche Unterhaltsreinigung der Räumlichkeiten und die Bereitstellung der vereinbarten Ausstattung abgegolten.

Weitere Leistungen, die in den Nutzungsgebühren enthalten sind:

- die Nutzung des Internets

- Verzehr von Tee, Wasser und Kaffee, NICHT aber von Softdrinks und alkoholischen Getränken; diese können gegen eine Tagespauschale von 9 EUR pro Person oder einzeln (Stückpreis 3,50 EUR) hinzugebucht werden.

-Selbst mitgebrachte Getränke und Speisen dürfen verzehrt werden.

Versicherung

Eigentum und Gegenstände von KS36 Mitgliedern und Mietern/Mieterinnen sind nicht versichert. Die Einlagerung/Aufbewahrung und Benutzung innerhalb von KS36 erfolgt auf eigenes Risiko des jeweiligen Mitglieds oder des/der Mieters/Mieterin.

Haftung

Haftung des Coworkers/der Coworkerin

Der/Die Coworker/in haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie oder seine Mitarbeiter/innen oder sonstige Vertragspartner/innen sowie seine/ihre Gäste verursachen. Insbesondere haftet der/die Coworker/in für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung.

Der/die Coworker/in haftet für von ihm/ihr in KS36 belassenen Gegenständen und stellt die Anbieterin im Verlustfall von allen Ersatzforderungen frei.

Haftung der Anbieterin

Die Vermieterin stellt dem/der Coworker/in die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Anbieterin unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Die Anbieterin haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Anbieterin haftet nicht für die vom/von der Coworker/in und/oder seinen/ihren Gästen eingebrachte/n Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).

Kündigung und Stornierung

Ordentliche Kündigung

Der/Die Coworker/in kann den Nutzungsvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigung muss nach folgenden Bedingungen erfolgen:

- Die Kündigung kann seitens des/der Coworker/in in der Mitgliederverwaltung unter https://coworking.ks36.de eingereicht und selbstständig vorgenommen werden.

- Die dort im Vertrag hinterlegten Bedingungen zur Laufzeit und zu Kündigungsfristen sind bindend.

- Alternativ kann die Kündigung per E-Mail an coworking@ks36.de oder schriftlich an die Postadresse der RSCW Manufaktur für Medien GmbH erfolgen. In diesem Fall wird die Kündigung erst nach Bestätigung durch die Anbieterin wirksam.

Die Anbieterin kann den Nutzungsvertrag vor Beginn der Laufzeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen und von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Der/Die Coworker/in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine bereits geleistete Anzahlung wird dem/der Coworker/in in diesem Fall erstattet.

Außerordentliche Kündigung

Die Anbieterin ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Coworker/in die vertraglichen Verpflichtungen verletzt. Eine Verletzung liegt insbesondere - aber nicht ausschließlich - vor, wenn:

- Der/die Coworker/in seine/ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt.

- Der/die Coworker/in eine nicht übertragbare Mitgliedschaft überträgt.

- Andere Coworker/innen durch den/die Coworker/in durch das Verhalten des Coworkers/der Coworker/in von ihrer Arbeit oder der Nutzung des Coworkings abgehalten werden.

Der/die Coworker/in zur Zahlung ausstehende Rechnungen länger als 30 Tage nicht beglichen hat

- Bei Verstoß gegen die Fair-Use- und Fairzehr-Prinzipien

Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen

Cobot ist die Web-Plattform, über die KS36 Kreativweide diese Website bereitstellt.

See Cobot Terms

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