KS36 FOR BUSINESS
Geschäftsbedingungen und Konditionen
KS36 Coworking
Geschäftsbedingungen und Konditionen zu KS36 Mitgliedschaften
Rheinschafe GmbH · Kammerstr. 36 · 47057 Duisburg
Einführung & Allgemeines
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Raum- und Serviceangebote rund um Coworking und Raumnutzungsleistungen in “KS36 – die Kreativweide in den ehemaligen Hild Werkstätten”, welche durch die Rheinschafe GmbH – nachfolgend Anbieterin genannt – betrieben werden. Mit dem Abschluss von so genannten “KS36 Mitgliedschaften” und/oder dauerhaften und temporären Raumnutzungsverträgen werden diese Bedingungen wirksam.
Vertragsgegenstand
Die Anbieterin stellt dem/der Coworker/in Leistungen im Rahmen des Coworkings in “KS36 – die Kreativweide in den ehemaligen Hild Werkstätten” zur Verfügung.
KS36 Coworking Mitgliedschaft
Ort: KS36 - die Kreativweide in den ehemaligen Hild Werkstätten
Kammerstraße 36, 47057 Duisburg
Die bereitgestellten Leistungen beziehen sich abhängig vom Umfang der durch den/die Coworker/in erfolgten Buchung auf einen oder mehrere Meetingräume, einen oder mehrere Arbeitsplätze und werden ggf. ergänzt durch gebuchte Zusatzleistungen.
Das jeweilige Angebot und die Kosten der Leistungen werden auf www.KS36.de aufgeführt und beworben.
Leistungen und Durchführung
Gegenstand der KS36 Coworking Mitgliedschaften sind die von der Anbieterin unter dem Begriff “KS36 Coworking” vermarkteten und angebotenen Büroarbeitsplätze. Die Büroarbeitsplätze werden zu den jeweiligen Vertragsleistungen und in ihrer jeweiligen Mitgliedschaftsform angeboten. Hierbei bieten wir sowohl grundkostenfreie Mitgliedschaften (KS36 AT HEART und KS36 AT SOUL, zusammengefasst auch als COWORKING CASUAL bezeichnet) mit Tagesnutzungspreisen (einfach oder Zehnertageskarten) als auch Mitgliedschaften mit monatlichen Grundkosten (KS36 HEART & SOUL und KS36 FOR BUSINESS, zusammengefasst auch als COWORKING STEADY bezeichnet) an.
Die jeweils geltenden Tarife sind der aktuellen Preistabelle auf www.KS36.de zu entnehmen. Über Tarifsenkungen informiert die Anbieterin nicht gesondert, diese werden in Form verringerter Abrechnungen direkt an die Mitglieder weitergegeben. Über Tariferhöhungen informiert die Anbieterin die KS36 Mitglieder vorab per E-Mail. Kostenerhöhungen werden ab der nächsten Abrechnungsperiode wirksam. Bei Tariferhöhungen steht den KS36 Mitgliedern ein Sonderkündigungsrecht zur ablaufenden Vertragslaufzeit zu, auch wenn die Kündigungsfrist unterschritten ist; wenn die Sonderkündigung erfolgt, wird die Tariferhöhung ausgesetzt und der Vertrag/die Mitgliedschaft endet zum auslaufenden Vertragszeitraum.
Die enthaltenen Basis-Leistungen des KS36 Coworkings sind:
- Zugang während der Öffnungszeiten
- Sitzmöbel und Tisch/e
- Beleuchtung
- Internetzugang via WiFi
- Kaffee/Tee Fairzehr
- Stromkosten
- Unterhaltsreinigung
Individuelle mündliche Absprachen die über diese Leistungen hinausgehen, können von der Anbieterin jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.
Anmietung von Seminar- und Meetingräumen
Die Buchung von Seminar- und Meetingräumen kann in Verbindung mit einer KS36 Mitgliedschaft über das Migliederportal coworking.ks36.de erfolgen oder manuell über das KS36 Team angestoßen werden.
Mitglieder mit einer Dauermitgliedschaft (KS36 HEART & SOUL und KS36 FOR BUSINESS) erhalten die Seminar- und Meetingräume zu vergünstigten Konditionen.
Stornierungsbedingungen von Seminar- und Meetingräumen
Für eine Stornierung eines bereits gebuchten Raums werden folgende Stornogebühren in Rechnung gestellt:
- Bis 3 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungsdatum fallen keine Stornogebühren an.
- Bis 7 Tage vor Mietbeginn 25% des Buchungsbetrages.
- Bis 24 Stunden vor Mietbeginn 50% des Buchungsbetrages.
- Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Mietbeginn, wird der komplette Buchungsbetrag fällig.
Anmietung Kreativwerkstatt oder mehrerer Räume
Zur Buchung der Kreativwerkstatt und/oder mehrerer Räume ist eine individuelle Abstimmung mit dem KS36 Team erforderlich.
Siehe auch folgend “Anmietung Kreativwerkstatt und Außenbereich Hof 2”
Anmietung Kreativwerkstatt und Außenbereich Hof 2
Die Anmietung der Kreativwerkstatt, ggf. ergänzt durch den Außenbereich Terasse/Hof 2 und angrenzender Räumlichkeiten (bspw. ergänzende Seminar- und Meetingräumen), folgend Mietsache genannt, bedarf der vorherigen Abstimmung und Buchung über das KS36 Team.
In jedem Fall gilt:
- Die Mietsache ist zum Ende der Mietdauer in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dies gilt sowohl für den Reinigungszustand als auch für die Platzierung/Aufstellung der Einrichtung und für die Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und den Zustand der enthaltenen Einrichtung und der technischen Ausstattung.
- Ggf. anfallende Reinigungskosten aufgrund einer ungereinigten Rückgabe zum Ende der Mietdauer übernimmt der/die Mieter/in.
- Ggf. anfallende Aufwände zur Rückführung der Mietsache in den ursprünglichen Aufbauzustand werden dem/der Mieter/in zu einem Stundensatz von 50,- EUR in Rechnung gestellt.
- Ggf. anfallende Kosten zur Reparatur und Instandsetzung oder Wiederbeschaffung von Einrichtung oder technischer Ausstattung übernimmt der/die Mieter/in.
- Geplante und gewünschte Aufwände zur Reinigung und Planungs-, Durchführungs- und Rückversetzung der Mietsache können im Vorfeld angefragt und angeboten werden.
- Sofern im Rahmen der Mietvereinbarung nicht ausdrücklich anders vermerkt, kann die Anbieterin auf www.KS36.de und den von ihr betriebenen Kanälen/Accounts auf die Veranstaltung/Anmietung aufmerksam machen und diese – unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Gästen und abgebildeten Personen – auch werblich nutzen. Im Vorfeld, live und in der Rückbetrachtung:
-Sofern eine Bewerbung seitens des/der Mieters/Mieterin explizit gewünscht ist, stellen Sie uns gerne im Vorfeld entsprechendes Material zur Verfügung.
- Ein Anspruch auf die Bewerbung und Ankündigung durch die Anbieterin besteht nicht.
Einhaltung von Richtlinien und vertragliche Verpflichtungen
Der/die Coworker/in hat die bestehenden Geschäftsbedingungen und Konditionen, sowie und die Hausordnung (siehe Auslage und www.KS36.de coworking.ks36.de) zu beachten. Weitere vertragliche Verpflichtungen des Coworkers/der Coworkerin:
- Die gebuchten Leistungen sind ausschließlich im Rahmen des gebuchten Zeitraums zu nutzen.
- Die Weitergabe von Zugangscodes/Schlüsseln ist nicht gestattet.
- Nicht übertragbare Mitgliedschaften dürfen ausschließlich vom/von der jeweiligen Coworker/in genutzt werden.
- Der/die Coworker/in ist verpflichtet alle ihm/ihr überlassenen Arbeitsplätze sowie die Räumlichkeiten und die Ausstattung pfleglich zu behandeln und sie im ursprünglichen sowie unbeschädigten und gereinigten Zustand zurückzugeben, wenn der Nutzungsvertrag des Coworkings endet. Ggf. anfallende Reinigungskosten aufgrund einer ungereinigten Rückgabe zum Ende der Vertragsdauer übernimmt der/die Coworker/in.
- Ggf. anfallende Aufwände zur Rückführung der Räumlichkeiten und Ausstattung in den ursprünglichen Aufbau-/Platzierungszustand werden dem/der Mieter/in zu einem Stundensatz von 50€ in Rechnung gestellt.
- Ggf. anfallende Kosten zur Reparatur und Instandsetzung oder Wiederbeschaffung von Einrichtung oder technischer Ausstattung übernimmt der/die Coworker/in.
Fair-Use und Fairzehr Prinzip
Alle Leistungen und Zusatzleistungen werden nach dem Fair-Use und Fairzehr Prinzip angeboten und erbracht. Das bedeutet, dass für den Maßstab der Nutzung bei pauschalen Tarifen mit individuellem Leistungsabruf (bspw. Internetzugang, Getränke, Stromversorgung, Reinigungsleistung und weitere) eine reguläre/durchschnittliche Nutzung anzulegen ist. Deutliche Abweichungen von einer fairen/durchschnittlichen Nutzung, die temporär oder dauerhaft zu Lasten der Anbieterin gehen, stellen eine Verletzung dieser Prinzipien dar und haben den Ausschluss von bestimmten Leistungsangeboten oder die fristlose Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge.
Klare Regelverstöße gegen die Fair-Use und Fairzehr Prinzipien:
- die Mitnahme von Getränken zum Außer-Haus-Verzehr; auch für den Heimweg
- die Mitnahme von Pfand
- Ab- und Umfüllen von Verbrauchsmaterial zur Mitnahme
- Die unsachgemäße oder wissentlich falsche Nutzung/Abnutzung von Gebrauchsgegenständen, Einrichtung und Technik
- Die unterlassene Reinigung und nicht ordentliche Rückführung von benutzten Gebrauchsgegenständen; auch Geschirr/Besteck oder Küchenausstattung
- Die Über-Inanspruchnahme von pauschal bereitgestellten Leistungen
Nutzungseinschränkung KS36 Coworking
Das Mitglied ist – ohne zuvor erfolgte Absprache – nicht berechtigt, eigene Einrichtungsgegenstände in den Räumlichkeiten der Anbieterin aufzustellen. Ausgenommen hiervon ist technische Peripherie (Eingabegeräte, Monitore, etc.), die im Rahmen der Nutzungsabsicht erforderlich oder üblich ist. Die Einzelbehandlung im Ausnahmefall bleibt der Anbieterin vorbehalten.
Im offenen Bereich des KS36 Coworking-Spaces (Meeting- und Seminarräume, Kreativwerkstatt, Außenbereich und Eingangsbereich) können in regelmäßigen Abständen Fremdvermietungen und Veranstaltungen stattfinden. Zu einigen der Veranstaltungen wird das Mitglied exklusiven oder vergünstigten Zugang erhalten. Zu anderen Veranstaltungen kann der Zugang ausgeschlossen sein. Das Mitglied wird auch an/zu Ausschluss-Tagen/-Zeiten Zugang zum Eingangsbereich des Coworkings und zum Coworking selbst haben. Die Verfügbarkeit von Seminar- und Meetingräumen und der Kreativwerkstatt ist unter Umständen nicht gegeben. Die Information über die Nichtverfügbarkeit von Teilbereichen von KS36 ergeht im Vorfeld über den Mitgliederverteiler per E-Mail. Die Nichtverfügbarkeit wird dem Mitglied in einer angemessenen Frist (mindestens 5 Werktage) angekündigt.
Die Untervermietung durch das Mitglied und die Übertragung der Mitgliedschaft an Dritte ist ausgeschlossen.
Ausnahme: Innerhalb der Mitgliedschaft KS36 FOR BUSINESS ist die Mitgliedschaft nicht personengebunden und kann innerhalb des jeweiligen Unternehmens je Mitgliedschaft an eine Person übertragen werden.
Die Anbieterin darf Ausbesserungen, Instandsetzungen und bauliche Veränderungen, die zur Erhaltung und zum Ausbau des Gebäudes oder des Arbeitsplatzes oder zur Abwendung von Gefahren oder zur Beseitigung von Schäden zweckmäßig sind, nach angemessener Fristsetzung, in Absprache mit dem Mitglied, vornehmen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es keiner Zustimmung des Mitgliedes und keiner Fristsetzung. Das Mitglied ist verpflichtet, seinen/ihren Arbeitsplatz für diesen Fall stets zugänglich zu halten und gegebenenfalls unverzüglich zu räumen. Sämtliche hieraus resultierende Kosten gehen zu seinen/ihren Lasten (Ersatzkosten, Verzögerungsschaden). Aufgrund von zweckmäßigen Arbeiten darf das Mitglied das Nutzungsentgelt nicht mindern. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gebrauch der Arbeitsplätze unverhältnismäßig lange Zeit behindert oder ausgeschlossen wird.
Zusatzleistungen
Die KS36 Mitglieder können technische Geräte (bspw. Beamer, Monitore, Fernseher) oder Zusatzausstattung (bspw. Flipcharts, Moderationskoffer) entsprechend der Angaben auf www.KS36.de nach Verfügbarkeit mieten.
Diese sowie die sonstigen Einrichtungsgegenstände befinden sich vor Mietbeginn in einem einwandfreien und nutzbarem Zustand, von dem sich das KS36 Mitglied vor der Nutzung/Anmietung überzeugt hat. Sollte während der Benutzung ein vom KS36 Mitglied verursachter Schaden auftreten, wird dessen Beseitigung oder die Neuanschaffung dem KS36 Mitglied berechnet.
Das KS36 Mitglied haftet in diesem Sinne auch für Schäden, die von über das Mitglied eingebrachten Gästen verursacht werden.
WiFi und Internet
Die Anbieterin stellt den KS36 Mitgliedern und deren Gästen einen Internetanschluss über WiFi zur Verfügung. Dessen Nutzung ist im gebuchten Tarif enthalten. Jedes KS36 Mitglied ist für all seine/ihre Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich und verpflichtet sich, die gesetzlichen und nutzungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Jedwede Zuwiderhandlung stellt einen Vertragsbruch dar und kann – neben dem sofortigen Ausschluss von KS36 – strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Mitglied stellt KS36 und die Anbieterin in jeglicher Hinsicht von sämtlichen Forderungen Dritter frei und verpflichtet sich, der Anbieterin entstandene Schäden, die aus einer Zuwiderhandlung entstehen, zu ersetzen. Hierzu gehören nicht nur – aber auch – evtl. anfallende Rechts- und Beratungskosten sowie Abmahngebühren. Zur Wahrung ihrer Rechte wird die Anbieterin gegebenenfalls Nutzungsdaten speichern. Diese Daten dienen ausschließlich der juristischen Auswertbarkeit und werden spätestens entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Das Hosting von Servern, Downloads und weiteren Diensten, die den Upstream von KS36 verringern/einengen ist ohne eine separate Abstimmung mit der Anbieterin untersagt. Hiervon zunächst ausgenommen sind VoIP-Dienste und Video-Streaming für Videokonferenzen. Sollte es zu temporären Engpässen in der Datenversorgung kommen, sind ausgehende und eingehende Videosignale auf Anweisung der Anbieterin einzuschränken oder zu beenden.
Das Mitglied hat keinen Anspruch auf eine permanente Verfügbarkeit der Internetverbindung. Verfügbarkeit und Datendurchsatz richten sich nach technischer Verfügbarkeit, genereller Verfügbarkeit durch den Dienstanbieter (Provider) und der gemeinschaftlichen Nutzung der KS36 Mitglieder.
Kosten und Preise
Es gelten die aktuellen Kosten und Tarife auf www.KS36.de oder die im Rahmen eines individuellen Angebotes kommunizierten Preise.
Alle Preis- und Kostenangaben der Anbieterin gelten immer und ausschließlich zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer (aktuell in Höhe von 19 %, Stand Mai 2024).
Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist jeweils 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge fällig.
Erfolgen die Zahlungen über einen Drittanbieter, gelten zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zahlungsbedingungen des Anbieters.
Versicherung
Eigentum und Gegenstände von Coworkern/Coworkerinnen sind nicht versichert. Die Einlagerung/Aufbewahrung und Benutzung innerhalb von KS36 erfolgt auf eigenes Risiko des/der jeweiligen Coworkers/Coworkerin
Haftung
Haftung des Coworkers/der Coworkerin
Der/Die Coworker/in haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die er/sie oder seine Mitarbeiter/innen oder sonstige Vertragspartner/innen sowie seine/ihre Gäste verursachen. Insbesondere haftet der/die Coworker/in für Schäden an Einrichtungsgegenständen und technischer Ausstattung.
Der/die Coworker/in haftet für von ihm/ihr in KS36 belassenen Gegenständen und stellt die Anbieterin im Verlustfall von allen Ersatzforderungen frei.
Haftung der Anbieterin
Die Vermieterin stellt dem/der Coworker/in die vereinbarten Leistungen zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollten offensichtliche Mängel vorliegen, so werden diese von der Anbieterin unverzüglich nach Kenntnis beseitigt. Die Anbieterin haftet auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Anbieterin haftet nicht für die vom/von der Coworker/in und/oder seinen/ihren Gästen eingebrachte/n Gegenstände (Wertsachen, Garderobe, technische Geräte usw.).
Kündigung und Stornierung
Ordentliche Kündigung
Der/Die Coworker/in kann den Nutzungsvertrag ordentlich kündigen. Die Kündigung muss nach folgenden Bedingungen erfolgen:
- Die Kündigung kann seitens des/der Coworker/in in der Mitgliederverwaltung unter https://coworking.ks36.de eingereicht und selbstständig vorgenommen werden.
- Die dort im Vertrag hinterlegten Bedingungen zur Laufzeit und zu Kündigungsfristen sind bindend.
- Alternativ kann die Kündigung per E-Mail an coworking@ks36.de oder schriftlich an die Postadresse der Rheinschafe GmbH erfolgen. In diesem Fall wird die Kündigung erst nach Bestätigung durch die Anbieterin wirksam.
Die Anbieterin kann den Nutzungsvertrag vor Beginn der Laufzeit jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen und von ihrem Hausrecht Gebrauch machen. Der/Die Coworker/in kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine bereits geleistete Anzahlung wird dem/der Coworker/in in diesem Fall erstattet.
Außerordentliche Kündigung
Die Anbieterin ist berechtigt, den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos zu kündigen.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der/die Coworker/in die vertraglichen Verpflichtungen verletzt. Eine Verletzung liegt insbesondere - aber nicht ausschließlich - vor, wenn:
- Der/die Coworker/in seine/ihre vertraglichen Verpflichtungen verletzt.
- Der/die Coworker/in eine nicht übertragbare Mitgliedschaft überträgt.
- Andere Coworker/innen durch den/die Coworker/in durch das Verhalten des Coworkers/der Coworker/in von ihrer Arbeit oder der Nutzung des Coworkings abgehalten werden.
- Der/die Coworker/in zur Zahlung ausstehende Rechnungen länger als 30 Tage nicht beglichen hat
- Bei Verstoß gegen die Fair-Use und Fairzehr Prinzipien
Cobot Geschäftsbedingungen und Konditionen
Cobot ist die Web-Plattform, über die KS36 Kreativweide diese Website bereitstellt.
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